Allgemeine Nutzungsbedingungen
für das Angebot „Begleittelefon“ des Vereins Begleittelefon n. e. V., Verein ohne Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Celle.
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die telefonische Begleitung sowie den optionalen Trackingzugang über begleittelefon.de. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Art des Angebots und eingesetzte Disponentinnen und Disponenten
Das Begleittelefon ermöglicht eine zwischenmenschliche telefonische Begleitung auf einem Weg. Auf Wunsch kann die begleitete Person freiwillig ihren zuletzt übermittelten Standort über die Webseite teilen.
Die technische und organisatorische Infrastruktur wird durch den Verein Begleittelefon n. e. V. bereitgestellt. Soweit einzelne technische Leistungen übergangsweise durch Dritte bereitgestellt werden, bleibt der Verein Betreiber des Angebots und datenschutzrechtlich Verantwortlicher, soweit in der Datenschutzerklärung nichts Abweichendes erläutert wird. Die konkrete Gesprächsführung erfolgt durch freigeschaltete Disponentinnen und Disponenten nach den verbindlichen Ausbildungs-, Einsatz- und Eskalationsstandards des Begleittelefons.
Das Angebot ist insbesondere keine Polizei-, Rettungs-, Sicherheits-, Bewachungs-, medizinische, psychologische, rechtliche oder sonstige professionelle Notfall- oder Beratungsleistung. Es wird kein bestimmter Schutz- oder Sicherheitserfolg geschuldet.
Disponentinnen und Disponenten sind verpflichtet, die verbindlichen Vorgaben einzuhalten. Eigenmächtige, vorsätzliche oder strafbare Handlungen außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs sind untersagt und können persönliche zivil- und strafrechtliche Folgen sowie interne Rückgriffsansprüche nach sich ziehen.
3. Verhalten in Notfällen
Bei einer laufenden Begleitung alarmiert die zuständige Disponentin oder der zuständige Disponent bei unmittelbarer Gefahr, einer Straftat, einem Unfall oder einem medizinischen Notfall unverzüglich den zuständigen Notfalldienst für die begleitete Person und bleibt nach Möglichkeit in der Telefonverbindung. Nutzerinnen und Nutzer sollen deshalb nicht auflegen, solange die Verbindung besteht und dies sicher möglich ist. Kann keine Verbindung zum Begleittelefon hergestellt werden oder bricht sie ab, muss die betroffene Person – soweit möglich – selbst 110 oder 112 wählen. Das Begleittelefon selbst ist keine behördliche Notrufleitstelle.
Mitarbeitende können bei konkreten Gefahrensituationen nach pflichtgemäßem Ermessen Polizei oder Rettungsdienst informieren und hierfür notwendige Angaben, insbesondere den zuletzt bekannten Standort, übermitteln. Eine erfolgreiche Alarmierung oder Hilfeleistung kann nicht garantiert werden.
4. Verfügbarkeit und Warteschleife
Das Angebot steht nur innerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten und nach verfügbarer personeller sowie technischer Kapazität zur Verfügung. Bei belegten Leitungen kann eine Warteschleife eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Annahme, ununterbrochene Erreichbarkeit, Rückruf oder Begleitung.
5. Telefonkosten
Für den Anruf unter 05141 5994981 können die üblichen Entgelte des jeweiligen Telefonanbieters anfallen. Das Begleittelefon erhebt für die telefonische Wegbegleitung kein gesondertes Nutzungsentgelt, soweit vor Beginn der Begleitung nichts anderes ausdrücklich angegeben wird. Mitgliedsbeiträge des Vereins betreffen ausschließlich die Vereinsmitgliedschaft und sind kein Entgelt für die Nutzung der Hotline.
6. Begleitcode
Der Begleitcode ist nur für die jeweilige begleitete Person und den jeweiligen Vorgang bestimmt. Er darf nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Zugang gesperrt oder beendet werden.
7. Freiwilliges Tracking
Die Standortfreigabe ist freiwillig und kann jederzeit gestoppt werden. Der Browser, das Betriebssystem, die Internetverbindung oder der Energiesparmodus können die Übertragung verzögern oder vollständig unterbrechen. Das System zeigt deshalb nur den zuletzt technisch übermittelten Standort; eine lückenlose Echtzeitortung wird nicht zugesagt.
Nutzerinnen und Nutzer müssen darauf achten, dass die Freigabe auf ihrem eigenen oder rechtmäßig verwendeten Gerät erfolgt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
7a. Freiwillige Fallfotos
Während einer laufenden Begleitung können Nutzerinnen und Nutzer freiwillig Fotos übermitteln. Es besteht keine Pflicht zum Upload. Übermittelt werden dürfen nur Inhalte, die für die konkrete Begleitung oder Gefahrensituation sachlich relevant sind. Unzulässig sind insbesondere intime Aufnahmen, bewusst falsche Beweisbilder, rechtswidrig beschaffte Inhalte oder Uploads, die ausschließlich der Bloßstellung unbeteiligter Personen dienen.
Fallfotos gehören zu den Detaildaten des jeweiligen Begleitvorgangs. Sie werden nach Abschluss nicht sofort gelöscht, sondern zusammen mit den übrigen Falldetails nach der geltenden Aufbewahrungsfrist bereinigt: bei normalen Vorgängen grundsätzlich nach 30 Tagen, bei einem dokumentierten Notfall ohne Postfach nach 3 Monaten. Ein offenes Notfallpostfach hält die Daten zunächst bis 6 Monate nach Abschluss; über „Länger behalten“ kann die betroffene Person jeweils um einen weiteren Kalendermonat verlängern. Ohne Verlängerung erfolgt nach dem angezeigten Fristende die automatische Bereinigung.
7c. Geschütztes Fallpostfach
Für einen Begleitvorgang kann ein passwortgeschützter Zugang zu vorhandenen Vorgangsdaten bereitgestellt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur an berechtigte Personen oder zuständige Behörden weitergegeben werden.
Bei einem normalen Fallpostfach kann die Aufbewahrung über die regulären 30 Tage hinaus bis zur Auswahl „Daten löschen“ fortbestehen. Für Notfallpostfächer gilt dagegen zunächst eine Ausgangsfrist von 6 Monaten nach Abschluss. Über „Länger behalten“ kann diese Frist wiederholt jeweils um einen Kalendermonat verlängert werden. Wird nicht verlängert, werden die Detaildaten nach dem jeweils angezeigten Fristende bereinigt. Wird ein Notfallpostfach über „Daten löschen“ geschlossen, endet die Sonderaufbewahrung und es gilt nur noch die normale 30-Tage-Frist ab Abschluss; ist diese bereits verstrichen, kann die Bereinigung beim nächsten Cleanup erfolgen.
8. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
Das Angebot darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere:
- bewusst falsche Notfallmeldungen oder Standortangaben,
- Bedrohungen, Beleidigungen, sexualisierte Belästigung oder Diskriminierung von Mitarbeitenden,
- automatisierte, massenhafte oder störende Anrufe und Zugriffsversuche,
- Weitergabe oder Veröffentlichung fremder Zugangscodes,
- Nutzung zur Überwachung anderer Personen ohne deren Wissen und Zustimmung,
- jede rechtswidrige Nutzung.
Bei Verstößen kann die Begleitung beendet, der Zugang gesperrt und bei Bedarf Anzeige erstattet werden.
9. Kommunikation und Gesprächsabbruch
Die begleitete Person sollte möglichst erreichbar bleiben, Änderungen des Weges mitteilen und das sichere Ankommen bestätigen. Bricht die Verbindung ab, kann das Begleittelefon Rückrufversuche unternehmen. Ein Anspruch auf Rückruf besteht nicht. Ein Verbindungsabbruch allein löst nicht automatisch einen Notruf aus.
9a. Vereinsmitgliedschaft und ehrenamtliche Mitarbeit
Gründergeführte Struktur: Der Verein räumt Aljoscha Mehmke durch seine Satzung ein persönliches, nicht übertragbares Sonderrecht auf das Amt des 1. Vorsitzenden und die ständige Mitgliedschaft im Vorstand ein. Eine turnusmäßige Neuwahl oder Abwahl durch einen bloßen Mitgliederbeschluss ist für dieses Amt nicht vorgesehen. Dieses Sonderrecht vermittelt keinen persönlichen Anspruch auf Vereinsvermögen, Mitgliedsbeiträge oder Spenden.
Die Nutzung der Hotline setzt keine Vereinsmitgliedschaft voraus. Personen, die dauerhaft als aktive Disponentinnen oder Disponenten mitwirken möchten, benötigen nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren grundsätzlich eine Mitgliedschaft im Verein sowie eine dokumentierte Ausbildungs- und Einsatzfreigabe.
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt nach der aktuell beschlossenen Beitragsordnung 5,00 € pro Monat. Für Auszubildende, Studierende, Mitglieder einer Blaulichtorganisation und vergleichbare nachgewiesene Ermäßigungsgründe beträgt er 2,50 € pro Monat. Der Beitrag dient insbesondere der Finanzierung von Telefonie, virtuellen Rufnummern, technischer Infrastruktur, Versicherungen, Ausbildung und weiteren satzungsmäßigen Aufgaben. Er ist keine Vergütung und kein Entgelt für einen einzelnen Telefondienst.
Von aktiven Disponent*innen wird grundsätzlich eine regelmäßige Mitwirkung von mindestens 8 zuvor eingetragenen Stunden Telefondienst pro Kalendermonat erwartet. Davon sollen 4 Stunden in zwei zusammenhängenden 2-Stunden-Zeitfenstern während einer Wochenendnacht liegen. Der Verein teilt keine persönlichen Schichten zu; das aktive Mitglied trägt sich eigenständig in die im System bereitgestellten freien Zeitfenster ein. Einschließlich Vor- und Nachbereitung ist mit ungefähr 12 Stunden Zeitaufwand monatlich zu rechnen. Eine selbst gewählte Eintragung wird verbindlich. Zusätzliche spontane Telefondienste ohne vorherige Eintragung sind möglich, werden aber nicht auf die regelmäßigen acht Stunden angerechnet. Eine Austragung ist bis eine Woche vor Beginn möglich; danach nur bei wichtigem Grund über die Schichtleitung. Eine genehmigte Abwesenheit von höchstens drei zusammenhängenden Monaten lässt die Mitwirkungserwartung vorübergehend ruhen. Näheres bestimmen Satzung, Beitragsordnung und Dienst- und Einsatzordnung.
10. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Haftung kann durch diese Nutzungsbedingungen insbesondere nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden haftet der Verein nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Ausfälle oder Ungenauigkeiten von Telefonnetz, Internet, Browser-Geolocation, Endgerät, Kartenmaterial, Hosting, Begleittelefon oder anderen Drittanbietern wird nicht gehaftet, soweit diese Umstände nicht vom Begleittelefon zu vertreten sind.
10.1 Persönliche Verantwortlichkeit der Disponentinnen und Disponenten
Disponentinnen und Disponenten tragen für eigenes rechtswidriges, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die persönliche Verantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt besonders für Handlungen, die den verbindlichen Ausbildungs-, Notfall- oder Einsatzregeln bewusst widersprechen, den übertragenen Aufgabenbereich überschreiten oder Straftatbestände erfüllen.
Hierzu zählen insbesondere die Aufforderung oder Bestärkung zu Selbstverletzung oder Suizid, die bewusste Verzögerung eines erforderlichen Notrufs, die Weitergabe von Standort- oder Kundendaten an Unbefugte, private Kontaktanbahnungen sowie sonstige eigenmächtige Handlungen außerhalb der freigegebenen Tätigkeit.
Der Verein ist berechtigt, die betreffende Person sofort zu sperren, den Vorgang zu sichern, zuständige Behörden zu informieren und im gesetzlich zulässigen Umfang Rückgriff zu nehmen.
10.2 Keine Verlagerung zwingender gesetzlicher Ansprüche
Die persönliche Verantwortlichkeit einer Disponentin oder eines Disponenten lässt zwingende gesetzliche Ansprüche geschädigter Personen gegen den Verein unberührt. Soweit das Verhalten einer eingesetzten Person dem Verein gesetzlich zugerechnet wird, insbesondere nach den Vorschriften über Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gelten diese gesetzlichen Regelungen.
Eine alleinige Haftung der Disponentin oder des Disponenten wird gegenüber Nutzerinnen und Nutzern nicht zugesagt. Interne Freistellungs- oder Rückgriffsansprüche zwischen dem Verein und der handelnden Person berühren Ansprüche geschädigter Dritter nicht.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
12. Änderung oder Einstellung des Angebots
Das Angebot, seine Zeiten, Funktionen und technischen Abläufe können aus sachlichem Grund angepasst oder eingestellt werden. Laufende Begleitungen sollen nach Möglichkeit geordnet beendet werden.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucherinnen oder Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 26. August 2026