Persönlich
Mindestens 18 Jahre, Empathie, Geduld, Zuverlässigkeit, gute Grenzen und die Fähigkeit, auch unter Druck ruhig zu bleiben.
Du begleitest Menschen zu jeder Tageszeit telefonisch auf ihrem Weg, bleibst ruhig, hörst zu und handelst in kritischen Situationen strukturiert. Denn Unsicherheit ist nicht an Dunkelheit gebunden: Täglich fühlt sich ein Mensch unterwegs unwohl – morgens, mittags, abends oder nachts.
Menschen rufen die Hotline an, wenn sie auf dem Heimweg nicht allein sein möchten. Während des Gesprächs bleiben unsere Disponent*innen im Kontakt, dokumentieren den Vorgang und können auf Wunsch den freiwillig freigegebenen Standort auf einer Karte verfolgen. Bei akuter Gefahr alarmiert die zuständige Disponentin oder der zuständige Disponent den zuständigen Notfalldienst für die begleitete Person und bleibt nach Möglichkeit mit ihr am Telefon. Die begleitete Person soll dafür nicht auflegen.
Mitmachen bedeutet bei uns nicht nur, selbst am Telefon zu sitzen. Wenn dir die Zeit für regelmäßige Telefondienste fehlt oder das Ehrenamt als Disponent*in einfach nicht zu dir passt, kannst du uns trotzdem beim weiteren Aufbau unterstützen.
Schon ein Follow auf unseren Social-Media-Kanälen, ein Like oder das Teilen unserer Beiträge hilft uns, mehr Menschen zu erreichen. Du kannst anderen vom Begleittelefon erzählen, unsere Telefonnummer weitergeben oder uns auf andere Weise unterstützen.
Auf unserer Unterstützen-Seite findest du die verschiedenen Möglichkeiten gesammelt.
So kannst du uns unterstützenMindestens 18 Jahre, Empathie, Geduld, Zuverlässigkeit, gute Grenzen und die Fähigkeit, auch unter Druck ruhig zu bleiben.
PC, Laptop oder ein Tablet mit mindestens 11 Zoll, stabiles Internet, ein aktuelles Betriebssystem, ein aktueller unterstützter Browser und ein gutes Headset. Ein Smartphone oder ein Tablet unter 11 Zoll reicht als Arbeitsgerät nicht aus.
Als aktive*r Disponent*in planst du deine Zeiten selbst und übernimmst grundsätzlich mindestens 8 Stunden Telefondienst pro Kalendermonat. Das System stellt dafür feste 2-Stunden-Zeitfenster bereit; eine automatische Einteilung gibt es nicht.
Am Telefon können Gewalterfahrungen, sexuelle Belästigung, Stalking, Diskriminierung, psychische Krisen, Suizidäußerungen, Drogen, Erkrankungen oder familiäre Notlagen angesprochen werden. Du musst nicht alles allein lösen, solltest aber ansprechbar bleiben, deine Grenzen kennen und rechtzeitig Unterstützung anfordern.
Die Unterlagen werden nicht mit der ersten Online-Bewerbung hochgeladen. Nach einer positiven Vorauswahl erklären wir dir den sicheren Übermittlungsweg und bis wann wir die Unterlagen benötigen.
Du bestätigst schriftlich, dass Gesprächsinhalte, Telefonnummern, Standorte, Notizen, Zugangsdaten und interne Abläufe streng vertraulich bleiben – auch nach dem Ende deiner Tätigkeit.
PDF ansehenVor dem selbstständigen Einsatz benötigen wir ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. Zwischen dem Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses und dem Eingang deines Mitgliedsantrags dürfen höchstens drei Monate liegen. Wie du es beantragst und welche Bescheinigung du dafür erhältst, erklären wir dir nach dem Kennenlerngespräch.
Die Kopie dient der Identitäts- und Altersprüfung. Wir teilen dir vor der Übermittlung mit, welche Angaben sichtbar bleiben müssen und welche nicht benötigten Angaben geschwärzt werden können.
Eine aktuelle Meldebescheinigung dient der Bestätigung deines Wohnsitzes. Sie wird erst im weiteren Aufnahmeverfahren benötigt, nicht für das Absenden der ersten Bewerbung.
Das Begleittelefon wurde von Aljoscha Mehmke und Natascha Mehmke aufgebaut. Damit die ursprüngliche Idee und die verantwortliche Projektleitung dauerhaft erhalten bleiben, ist der Verein bewusst gründergeführt.
Aljoscha Mehmke ist aufgrund eines persönlichen, nicht übertragbaren Sonderrechts in der Satzung ständiger 1. Vorsitzender. Dieses Amt wird nicht turnusmäßig neu gewählt und kann nicht durch einen bloßen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder entzogen werden. Die Mitgliederversammlung behält ihre übrigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte.
Das Sonderrecht gibt dem Gründer keinen persönlichen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Vereinsvermögen. Diese Mittel dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke des Begleittelefons verwendet werden.
Um dich als Disponent*in zu engagieren, trittst du dem Begleittelefon n. e. V. als aktives Mitglied bei. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 5,00 € pro Monat. Für Auszubildende, Studierende, Mitglieder einer Blaulichtorganisation und vergleichbare nachgewiesene Ermäßigungsgründe beträgt der Beitrag 2,50 € pro Monat.
Für die Ermäßigung benötigen wir einen aktuellen geeigneten Nachweis, zum Beispiel eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung oder einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Blaulichtorganisation. Fällt der Ermäßigungsgrund weg, ist der Verein unverzüglich zu informieren.
Der Beitrag finanziert insbesondere Telefonie, virtuelle Rufnummern, Hosting, technische Infrastruktur, Versicherungen, Ausbildung und weitere satzungsmäßige Aufgaben. Er ist keine Bezahlung für einen Dienst.
Für jedes freigegebene aktive Mitglied stellt der Begleittelefon n. e. V. nach Verfügbarkeit eine virtuelle Rufnummer sowie den Zugang zum Telefonfenster und Dashboard bereit. Die Kosten werden aus den Vereinsmitteln finanziert.
Die Rufnummer und die technischen Zugänge dürfen ausschließlich für das Begleittelefon und entsprechend der Hausordnung, den Datenschutzregeln und den Sicherheitsvorgaben genutzt werden.
Die virtuelle Rufnummer ist nicht dauerhaft an den Account gebunden. Wird sie nicht genutzt oder wird sie für eine andere aktive Community-Wegbegleitung benötigt, kann der Verein die Rufnummer entfernen, löschen oder einer anderen aktiven Person zuweisen.
Der Community-Account besteht unabhängig von der Rufnummer weiter. Ohne zugeordnete Rufnummer kann das Telefonfenster jedoch nicht genutzt und es können keine Begleittelefon-Anrufe übernommen werden.
Du brauchst nicht zwingend einen klassischen Computer. Der Telefondienst kann auch vollständig über einen Laptop oder ein geeignetes Tablet erfolgen.
Wenn du ein Tablet als Arbeitsgerät nutzen möchtest, muss das Display mindestens 11 Zoll groß sein.
Ein Smartphone und Tablets unter 11 Zoll sind als alleiniges Arbeitsgerät nicht ausreichend. Zusätzlich benötigst du eine stabile Internetverbindung, einen aktuellen unterstützten Browser, Mikrofonfreigabe und ein geeignetes Headset.
Vor deiner selbstständigen Freigabe prüfen wir gemeinsam, ob dein technisches Setup für den Telefondienst zuverlässig funktioniert.
Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich und grundsätzlich unentgeltlich. Als aktive*r Disponent*in erklärst du dich bereit, normalerweise mindestens 8 Stunden Telefondienst pro Kalendermonat zu übernehmen.
Davon sollen mindestens 4 Stunden in zwei zusammenhängenden 2-Stunden-Zeitfenstern während einer Wochenendnacht liegen. Unsere Zeitplanung arbeitet ausschließlich mit festen 2-Stunden-Fenstern.
Der Verein erstellt keine persönlichen Schichtpläne und teilt niemanden automatisch ein. Im System stehen feste 2-Stunden-Zeitfenster zur Auswahl. Du bist selbst dafür verantwortlich, dich rechtzeitig in passende freie Zeiten einzutragen. Mehr als 8 eingetragene Stunden pro Monat zu übernehmen, ist jederzeit möglich und willkommen. Du kannst dich außerdem spontan ohne vorherige Eintragung für den Telefondienst verfügbar schalten; diese zusätzlichen spontanen Dienste werden jedoch nicht auf die vorgesehenen 8 Stunden angerechnet. Für eine faire Verteilung wünschen wir uns, dass du dich auch regelmäßig werktags in die späten Stunden bis 24:00 Uhr einträgst.
Zusätzlich zum eigentlichen Telefondienst fällt Zeit für Dienstbeginn, technische Prüfung, Dokumentation, Übergabe, Ausbildung und gegebenenfalls Nachbesprechung an. Insgesamt solltest du deshalb mit ungefähr 12 Stunden Zeitaufwand pro Monat rechnen.
Vorübergehende Abwesenheit: Wenn du wegen Urlaub, Umzug, Familie, Beruf, Krankheit, Prüfungsvorbereitung oder einer persönlichen Belastung vorübergehend keine Zeit hast, kannst du rechtzeitig eine befristete Abwesenheit von höchstens drei zusammenhängenden Monaten beantragen. Während einer genehmigten Abwesenheit ruht die regelmäßige Erwartung von 8 Telefondienststunden.
Das bloße Einloggen in das Dashboard bedeutet noch keine Anrufbereitschaft. Erst wer bewusst das Telefonfenster öffnet, schaltet sich für eingehende Anrufe verfügbar. Mit deiner Eintragung verpflichtest du dich, das gewählte Zeitfenster zuverlässig zu übernehmen. Bis spätestens eine Woche vor Beginn kannst du dich selbst wieder austragen. Danach ist eine Änderung nur bei einem wichtigen Grund über die Schichtleitung möglich. Ein laufendes Gespräch muss ordentlich abgeschlossen oder sicher übergeben werden.
Wenn du die regelmäßige Mitwirkung über längere Zeit nicht leisten kannst, suchen wir zuerst gemeinsam nach einer passenden Lösung. Der Aktivstatus kann vorübergehend ruhen oder auf Wunsch in eine Fördermitgliedschaft umgewandelt werden.
Die Ausbildung umfasst Technik, Gesprächsführung, Datenschutz, Dokumentation, Standortfreigabe, Gefahreneinschätzung und Notfallabläufe. Erst nach bestandenem Wissenstest und praktischer Freigabe wirst du selbstständig eingesetzt. Die Dauer hängt von Vorerfahrung, Lernfortschritt und verfügbaren gemeinsamen Terminen ab.