Begleittelefon
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Datenschutzerklärung

1. Verantwortliche Stelle

Begleittelefon n. e. V.
c/o Block Services
Stuttgarter Str. 106
70736 Fellbach
Deutschland

Verein ohne Rechtspersönlichkeit · Sitz: Celle
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Aljoscha Mehmke und die 2. Vorsitzende Natascha Mehmke

Telefon: 05141 5994981
E-Mail: E-Mail anzeigen

2. Zweck des Begleittelefons

Das Begleittelefon begleitet anrufende Personen auf Wunsch telefonisch auf ihrem Weg. Zusätzlich kann freiwillig ein zeitlich begrenzter Live-Standort über die Webseite geteilt werden. Das Angebot ist keine behördliche Notrufleitstelle. Bei einer laufenden Begleitung alarmiert die zuständige Disponentin oder der zuständige Disponent bei akuter Gefahr den zuständigen Notfalldienst für die betroffene Person und bleibt nach Möglichkeit in der Telefonverbindung.

3. Verarbeitung beim Aufruf der Webseite

Beim Aufruf der Webseite verarbeitet der Hostinganbieter technisch erforderliche Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge, Browser- und Betriebssysteminformationen sowie Referrer-Informationen. Die Verarbeitung dient der sicheren und stabilen Bereitstellung der Webseite. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Das Hosting erfolgt bei HOSTINGER INTERNATIONAL LIMITED, 61 Lordou Vironos Street, 6023 Larnaca, Zypern. Hostinger verarbeitet als Hostingdienstleister insbesondere technische Zugriffs- und Sicherheitsdaten. Nach den Vertragsunterlagen ist Hostinger für Kundinnen und Kunden in EU-Ländern grundsätzlich der Vertragspartner; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sollte im Hostinger-Konto abgeschlossen beziehungsweise geprüft werden.

Die konkrete Lage des für dieses Hostingpaket eingesetzten Rechenzentrums und die vom gewählten Tarif abhängigen Speicherfristen der Serverprotokolle sind im Hostinger-Konto zu kontrollieren. Unabhängig von unserer eigenen Besucheranzeige kann Hostinger in technisch erforderlichen Server-Logs IP-Adressen verarbeiten.

4. Telefonische Begleitung und Zadarma

Bei einem Anruf können die anrufende Rufnummer, Zeitpunkt, Gesprächsdauer, Warteschleifen- und Verbindungsdaten sowie die im Gespräch freiwillig mitgeteilten Angaben verarbeitet werden. Die Telefonie wird über Zadarma beziehungsweise den tatsächlich eingesetzten Telefonieanbieter bereitgestellt. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung der gewünschten telefonischen Begleitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit erforderlich, auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Das Begleittelefon zeichnet Telefongespräche nicht auf.

Zadarma wird von einer internationalen Unternehmensgruppe betrieben. Für Europa nennt Zadarma unter anderem IP Telecom Bulgaria LTD, office 211, 16 Vasil Levski Str., 8000 Burgas, Bulgarien. Welches konkrete Gruppenunternehmen dein Vertragspartner ist, ergibt sich aus deinem Zadarma-Konto beziehungsweise deiner Rechnung und muss dort abschließend geprüft werden. Zadarma betreibt nach eigenen Angaben mehrere Rechenzentren in verschiedenen Ländern; Kommunikationsdaten können daher je nach Dienst und Routing in unterschiedlichen Infrastrukturen verarbeitet werden.

5. Begleitcode und Vorgangsdaten

Zur Durchführung einer Begleitung können ein Aliasname, eine Telefonnummer, ein zufälliger Begleitcode, Beginn und Ende des Vorgangs, erwartete Ankunftszeit, zugewiesene Begleitperson, Status, Risikostufe und sachliche Notizen verarbeitet werden. Der Begleitcode wird im System nur in gehashter beziehungsweise technisch abgesicherter Form gespeichert.

6. Freiwillige Live-Standortfreigabe

Die Standortfreigabe startet erst, nachdem die begleitete Person aktiv zugestimmt und die Standortfreigabe im Browser erlaubt hat. Verarbeitet werden können Breiten- und Längengrad, GPS-Genauigkeit, Zeitpunkt der Übermittlung und der zuletzt bekannte Standort.

Rechtsgrundlage ist die jederzeit widerrufbare Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann direkt über „Freigabe stoppen“, durch Schließen der Seite, Entzug der Browserberechtigung oder Beendigung der Begleitung widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

Browser-Tracking kann durch Displaysperre, Energiesparmodus, fehlenden Empfang oder Browsereinstellungen unterbrochen werden. Angezeigt wird daher nur der zuletzt übermittelte Standort.

7. Kartenanzeige und OpenStreetMap

Für die Kartenanzeige wird Leaflet eingesetzt. Kartenkacheln werden im vorliegenden System unmittelbar von OpenStreetMap-Servern geladen. Dabei kann die IP-Adresse an den Kartenanbieter übertragen werden. Die Kartenansicht ist für die Trackingfunktion technisch erforderlich.

Die Kartenkacheln werden von der OpenStreetMap Foundation (OSMF), St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, Vereinigtes Königreich, über eine weltweit verteilte Cache-Infrastruktur bereitgestellt. Beim Abruf werden technisch insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Kachel, Referrer und Browserinformationen an OSMF beziehungsweise eingesetzte Cache-Dienstleister übermittelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der sicheren visuellen Darstellung des freiwillig übermittelten Standorts. Die Karte wird erst im konkreten Begleitungs- oder Mitarbeitendenbereich geladen.

8. Anonyme Live-Besucheranzeige

Im geschützten Administrationsbereich kann angezeigt werden, welche Browser die öffentlichen Seiten derzeit aktiv geöffnet haben. Hierfür erzeugt der Browser eine zufällige anonyme Besucherkennung. Diese wird lokal im Browser gespeichert und spätestens nach 30 Tagen durch eine neue Kennung ersetzt. Dadurch können mehrere Tabs/Fenster desselben Browsers sowie erneute Seitenaufrufe innerhalb dieses Zeitraums derselben anonymen Kennung zugeordnet werden. Serverseitig wird ausschließlich ein kryptografischer Hash dieser Kennung gespeichert. Angezeigt werden ein automatisch erzeugter Fantasiename, die aktuell beziehungsweise zuletzt aufgerufene Seite, das letzte Lebenszeichen sowie eine grobe Herkunft auf Ebene von Land und Region beziehungsweise Bundesland. Zusätzlich wird der zeitliche Verlauf der aufgerufenen öffentlichen Seiten gespeichert, damit Seitenwechsel im Administrationsbereich nachvollzogen werden können. Eine Zuordnung über verschiedene Browser oder Geräte hinweg findet nicht statt. Das Löschen der Browserdaten setzt die Kennung ebenfalls zurück. Query-Parameter werden nicht erfasst.

Die Anwendung speichert in der Besuchertabelle keine IP-Adresse. Zur Bestimmung der groben Region wird die technisch ohnehin bei der Serveranfrage anfallende IP-Adresse einmalig an den Geolokalisierungsdienst IPWhois.io übermittelt. Gespeichert wird nur die zurückgemeldete grobe Bezeichnung, beispielsweise „Deutschland, Niedersachsen“. Eine genaue Position oder Koordinaten werden hierbei weder abgefragt noch gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigte Interessen sind eine grobe Reichweiten- und Betriebsübersicht sowie die Erkennung ungewöhnlicher Nutzung. Der Dienst kann die Anfrage nach seiner eigenen Datenschutzerklärung protokollieren.

Offensichtliche Bots werden anhand fehlender JavaScript-Ausführung, Browsermerkmalen und typischen User-Agent-Angaben ausgefiltert; eine vollständig fehlerfreie Bot-Erkennung ist technisch nicht möglich. Besuchereinträge werden höchstens 30 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

8a. Freiwillige Fallfotos

Während einer laufenden Begleitung kann die begleitete Person freiwillig einzelne Fotos übermitteln, etwa von einem auffälligen Fahrzeug, einem Kennzeichen, einem Gegenstand oder einem markanten Ort. Der Upload ist keine Voraussetzung für die Nutzung des Begleittelefons.

Die Dateien werden verschlüsselt und außerhalb des öffentlich erreichbaren Webverzeichnisses gespeichert. Zugriff erhalten nur die für den laufenden Vorgang zuständige Begleitperson sowie besonders berechtigte Teamleitungen und Administratorinnen oder Administratoren. Eine öffentliche Bereitstellung findet nicht statt.

Die Fotos werden zusammen mit den übrigen Detaildaten des Begleitvorgangs nach der dafür geltenden Aufbewahrungsfrist gelöscht. Bei normalen Begleitungen beträgt diese Frist 30 Tage ab Abschluss, bei einem während des Vorgangs dokumentierten Notfall ohne Fallpostfach 3 Monate. Besteht ein Notfallpostfach, werden die Detaildaten zunächst bis 6 Monate nach Abschluss vorgehalten und können durch die betroffene Person jeweils aktiv um einen weiteren Kalendermonat verlängert werden. Ohne Verlängerung werden die Detaildaten nach dem angezeigten Fristende auch bei weiterhin offenem Postfach bereinigt. Wird ein Notfallpostfach ausdrücklich geschlossen, entfällt die verlängerte Notfall-Aufbewahrung und es gilt nur noch die normale 30-Tage-Frist ab Abschluss. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; soweit ein Foto im konkreten Notfall zur Abwehr einer Gefahr oder zur Dokumentation eines Vorgangs erforderlich ist, können daneben Art. 6 Abs. 1 lit. d oder lit. f DSGVO in Betracht kommen. Bilder unbeteiligter Personen sollen nur übermittelt werden, wenn dies für die konkrete Situation erforderlich ist.

8b. Mediakit-Einbindungen auf fremden Webseiten

Die im Mediakit bereitgestellten HTML-Codes laden ein Motiv von begleittelefon.de und verlinken über eine Weiterleitungsadresse auf unsere Startseite. Dadurch können Einblendungen und Klicks gezählt werden. Soweit der verwendete Browser Referrer-Informationen übermittelt, speichern wir die einbindende Domain und gegebenenfalls den Seitenpfad. Query-Parameter und Fragmente werden verworfen. Eine IP-Adresse wird in der Mediakit-Auswertung nicht gespeichert.

Die Verarbeitung dient der Reichweitenmessung unserer kostenfreien Informationsmaterialien und der Erkennung, auf welchen Webseiten das Begleittelefon vorgestellt wird. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Browser-Signal „Do Not Track“ wird berücksichtigt. Die tagesweise zusammengefassten Einträge werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Wird ein Motiv heruntergeladen und auf einem fremden Server gespeichert, findet über uns keine Mediakit-Auswertung statt.

8c. Geschütztes Fallpostfach

Die Administration kann für einen konkreten Begleitvorgang ein passwortgeschütztes Fallpostfach erstellen. Der Zugangslink enthält ein zufälliges Token; serverseitig wird nur dessen kryptografischer Hash gespeichert. Das Passwort wird ausschließlich als Passwort-Hash gespeichert und kann nach der Erstellung nicht im Klartext ausgelesen werden.

Für normale Begleitvorgänge kann ein offenes Fallpostfach die vollständigen Detaildaten über die regulären 30 Tage hinaus bis zur ausdrücklichen Auswahl „Daten löschen“ vorhalten. Für einen Vorgang mit dokumentiertem Notfall gilt eine abweichende Ausgangsfrist: Mit offenem Notfallpostfach bleiben die Detaildaten zunächst bis 6 Monate nach Abschluss verfügbar. Die betroffene Person kann im Postfach über „Länger behalten“ die Aufbewahrung jeweils um einen weiteren Kalendermonat verlängern; dies kann bei weiterbestehendem Bedarf wiederholt werden. Erfolgt keine Verlängerung, werden die Detaildaten nach dem angezeigten Fristende auch bei weiterhin offenem Postfach automatisch bereinigt. Wird ein Notfallpostfach über „Daten löschen“ geschlossen, endet die verlängerte Notfall-Aufbewahrung sofort und für den Vorgang gilt nur noch die normale 30-Tage-Frist ab Abschluss. Ist diese Frist bereits abgelaufen, können die Detaildaten anschließend automatisiert bereinigt werden. Das Postfach ersetzt keine automatische Herausgabe an Behörden; vor einer anderweitigen Übermittlung werden Berechtigung und sicherer Übermittlungsweg geprüft.

9. Cookies, Sitzungen und Browser-Speicher

Das System verwendet technisch erforderliche Session-Cookies für den Begleitcode-Zugang, die Mitarbeitendenanmeldung, CSRF-Schutz und sichere Sitzungen. Diese Cookies sind für den ausdrücklich angeforderten Dienst erforderlich und werden nicht zu Werbe- oder Profilingzwecken eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. b beziehungsweise lit. f DSGVO.

10. Empfänger der Daten

Zugriff erhalten nur autorisierte Mitarbeitende, soweit dies für die jeweilige Begleitung erforderlich ist. Weitere Empfänger können Hosting-, Telefonie- und technische Dienstleister sein, mit denen – soweit erforderlich – Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Bei einer akuten Gefahr können erforderliche Daten, insbesondere der zuletzt bekannte Standort und die geschilderte Situation, an Polizei, Rettungsdienst oder eine zuständige Leitstelle übermittelt werden.

11. Notfallübermittlung

Bei konkreten Anhaltspunkten für eine akute Gefahr können erforderliche personenbezogene Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen Person verarbeitet und an zuständige Notfalldienste übermittelt werden. Rechtsgrundlage kann Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO sein. Eine automatisierte Notrufauslösung findet im vorliegenden MVP nicht statt.

12. Speicher- und Löschfristen

Die vollständigen Detaildaten eines normalen abgeschlossenen Begleitvorgangs – insbesondere Gesprächsprotokoll, automatischer Verlauf, Telefonnummer, Ziel- und Standortangaben, Trackingpunkte, freiwillige Fallfotos sowie fallbezogene Telefonie- und Zugriffsdaten – werden grundsätzlich für 30 Tage ab Abschluss vorgehalten. War während der Begleitung ein Notfall aktiv beziehungsweise dokumentiert und besteht kein Notfallpostfach, beträgt die Aufbewahrung 3 Monate ab Abschluss. Bei einem offenen Notfallpostfach endet die erste Aufbewahrungsperiode spätestens 6 Monate nach Abschluss. Über die Funktion „Länger behalten“ kann die betroffene Person die Frist jeweils um 1 weiteren Kalendermonat verlängern. Ohne aktive Verlängerung wird nach dem jeweils angezeigten Fristende automatisch bereinigt. Wird das Notfallpostfach geschlossen, entfällt diese Sonderaufbewahrung; danach ist nur noch die normale 30-Tage-Frist ab Abschluss maßgeblich. Bei normalen Fallpostfächern kann die Aufbewahrung weiterhin über 30 Tage hinaus bis zur ausdrücklichen Schließung des Postfachs fortbestehen.

Nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist werden die Detaildaten gelöscht beziehungsweise anonymisiert. Dauerhaft verbleibt lediglich eine minimale, nicht mehr zur inhaltlichen Rekonstruktion des Vorgangs geeignete Statistikzeile, etwa mit Datum, Dauer, erfolgreichem Ankommen, Abschlusskategorie, Notfallkennzeichen, zuständiger Mitarbeitenden-ID sowie – falls abgegeben – rein statistischer Sternebewertung und Sicherheitsangabe. Dadurch bleiben langfristige Betriebsstatistiken erhalten, ohne das vollständige Begleitprotokoll dauerhaft aufzubewahren.

13. Bewertungen nach einer Begleitung

Nach Abschluss einer Begleitung kann freiwillig eine Bewertung abgegeben werden. Verarbeitet werden die Anzahl der Sterne, die Angabe zum subjektiven Sicherheitsgefühl, ein freiwilliger Kommentar, der zugehörige Begleitungsvorgang und der Zeitpunkt. Zweck ist die Qualitätsverbesserung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bitte trage im Freitext keine unnötigen Gesundheitsdaten oder Daten Dritter ein.

Bewertungen unterliegen keiner automatischen Löschfrist. Sie bleiben gespeichert, bis sie durch die Administration gelöscht werden oder eine berechtigte Löschanfrage umgesetzt wird. Die Administration kann Bewertungen jederzeit dauerhaft entfernen.

Wenn du die Löschung einer Bewertung, einer Begleitung oder eines Fallpostfachs beantragen möchtest, wende dich an unseren Datenschutzkontakt: . Bitte gib die Vorgangsnummer an. Falls dir keine Vorgangsnummer vorliegt, nenne nur die Angaben, die erforderlich sind, damit wir den betreffenden Vorgang eindeutig zuordnen können. Löschanfragen werden unter Berücksichtigung der jeweils noch geltenden Mindestaufbewahrungsfristen und gesetzlichen Pflichten bearbeitet.

14. Bewerbungen und sicheres Bewerberpostfach

Für Bewerbende und freiwillige Community-Wegbegleitungen gilt eine eigene, ausführliche Datenschutzinformation für Bewerbende. Sensible Unterlagen sollen ausschließlich über das manuell freigeschaltete sichere Postfach und nicht per normaler E-Mail übermittelt werden.

15. Mitarbeitendenkonten und Protokollierung

Für Mitarbeitendenkonten werden insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Passwort-Hash, Loginzeitpunkte und sicherheitsrelevante Aktionen verarbeitet. Zugriffe und Statusänderungen können in einem Auditprotokoll dokumentiert werden. Dies dient Zugriffsschutz, Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsprävention.

16. Datensicherheit

Das System soll ausschließlich über HTTPS betrieben werden. Es verwendet getrennte Mitarbeitendenkonten, Passwort-Hashes, CSRF-Schutz, sichere Session-Cookies, zufällige Zugangscodes und rollenbasierte Zugriffe. Dennoch kann keine absolute Sicherheit garantiert werden.

16a. Mitgliedschaft, Bewerbung und ehrenamtliche Mitarbeit

Wenn du dich für eine aktive oder fördernde Mitgliedschaft bewirbst, verarbeiten wir insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Angaben zur gewünschten Mitgliedsart, zur Verfügbarkeit, zur Motivation und – bei aktiver Mitarbeit – Ausbildungs-, Prüfungs- und Freigabedaten. Die Verarbeitung dient der Bearbeitung deines Aufnahmeantrags, der Durchführung der Mitgliedschaft und der sicheren Organisation des ehrenamtlichen Einsatzes. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt nach der derzeitigen Beitragsordnung regulär 5,00 € und bei nachgewiesener Ermäßigung 2,50 €. Für die Prüfung einer Ermäßigung können geeignete Nachweisdaten verarbeitet werden, etwa zur Ausbildung, zum Studium oder zur Zugehörigkeit zu einer Blaulichtorganisation. Für die Beitragsverwaltung werden insbesondere Mitgliedsnummer, Beitragsstatus, Zahlungszeitraum, Betrag und Zahlungsdaten verarbeitet. Steuerrechtlich erforderliche Buchungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Bei einer Bewerbung für den aktiven Telefondienst können zusätzlich Angaben und Nachweise zur Identität, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Ausbildung und Einsatzfreigabe verarbeitet werden. Einzelheiten zum sicheren Bewerberpostfach stehen in der dort verlinkten besonderen Datenschutzinformation.

17. Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Datenschutz- und Löschanfragen kannst du an richten. Bei Anfragen zu einer konkreten Begleitung, einem Fallpostfach oder einer Bewertung benötigen wir die Vorgangsnummer oder – falls diese nicht mehr vorliegt – die zur eindeutigen Zuordnung notwendigen Angaben.

18. Beschwerderecht

Es besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist regelmäßig die Aufsichtsbehörde des Sitzes beziehungsweise der Niederlassung der verantwortlichen Stelle.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.

19. Pflicht zur Bereitstellung

Die telefonische Begleitung ist grundsätzlich auch ohne Standortfreigabe möglich. Ohne technisch erforderliche Sitzungsdaten kann der Trackingzugang nicht bereitgestellt werden. Freiwillige Zusatzangaben müssen nicht gemacht werden.

20. Automatisierte Entscheidungen

Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Risikostufen werden durch Mitarbeitende gesetzt.

21. Änderungen

Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, wenn sich Funktionen, Dienstleister oder gesetzliche Anforderungen ändern.

Stand: 27. August 2026

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